EUR1 aus Vietnam
Update 11.09. -
Die vietnamesischen Behörden haben die Europäische Kommission in Kenntnis gesetzt, dass die blaue Farbe auf technische Probleme zurückzuführen sei. Es werden nun neue Formulare gedruckt, die den Anforderungen 1 des Freihandelsabkommens entsprechen.
Von den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit dem guillochierten Überdruck in Blau wurden 100.000 Stück (Seriennummer von AA000001 bis AA100000) gedruckt. Diese können jedoch bis zum 31. Dezember 2020 verwendet werde. Alle nach dem 31. Dezember 2020 ausgestellten nicht konformen (blauen) Bescheinigungen sind dann abzulehnen.
Original Text:
Für Einfuhren aus Vietnam im Rahmen des EU-Vietnam Freihandelsabkommens (EVTA) ist nach Art. 15 des Ursprungsprotokolls als Präferenznachweis unter anderem eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nach Anhang VII des Ursprungsprotokolls vorgesehen (wird in den Art. 15 bis 18 des Protokolls als "Ursprungszeugnis" bezeichnet).
Der bundesweite Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern des BMF teilte nunmehr mit, dass in Vietnam ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in blauer Farbe an Stelle der vorgesehenen grünen Farbe versehen ist, können aktuell nicht anerkannt werden. Die Präferenzbehandlung auf Grundlage dieser nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ist von den Zollämtern zurückzuweisen. Beachten Sie bitte, dass es bei einer Dokumentenkontrolle zu einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung und Nacherhebung des Zolls kommen kann, wenn eine „blaue“ Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 übermittelt wird.
In diesen Fällen ist im Ursprungsprotokoll [Art. 17, Absatz 1, Buchstabe b)] die nachträgliche Ausstellung einer (formal korrekten) Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 – also mit grüner Guilloche – in Vietnam möglich.
Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob diese nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eventuell innerhalb eines noch zu bestimmenden Übergangszeitraums doch anerkannt werden können.