Brexit und Schutzmaßnahmen Stahl
eu berechnete Zollkontingentmengen je Warenkategorie und Ursprungsland ab 1.1.2021
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt C 366/36 vom 30. Oktober 2020 informiert die Kommission über geplante Änderungen der Zollkontingenthöhe für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse. Ab dem 1.1.2021 wird Großbritannien - im Gegensatz zu den EWR-Mitgliedsstaaten Norwegen, Island und Lichtenstein – als ein Drittstaat für den die „Schutzmaßnahmen Stahl“ anzuwenden sind, gelten.