21 Nov 2024

Zollwertkurs November 2024

USD - 1,0767

CHF - 0,934

GBP - 0,83148

RUB - 105,0

CNY - 7,6759

UAH - 44,7

Videokameraaufnahmegerät

 

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

 
Stand:

Das tragbare batteriebetriebene Gerät dient zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videobildern, ist etwa 10 × 5 × 2 cm groß und etwa 120 g schwer. 

Es besteht aus:

  • einer Kameralinse,
  • einer Flüssigkristallanzeige mit einer Diagonale von etwa 5 cm (2 Zoll),
  • einem Mikrofon,
  • einem Lautsprecher,
  • einem Prozessor,
  • einer internen Lithium-Ionen-Batterie,
  • einem internen Speicher mit einer Kapazität von bis zu 8 GB,
  • einem integrierten (Flip-out-)USB-Anschluss,
  • einem HDMI-Ausgang,
  • einem integrierten CMOS-Bildsensor.

Das Gerät verfügt über eine zweistufige digitale Zoomfunktion. Mit dem Gerät können Videobilder mit einer Auflösung von 1 280 × 720 Pixel und einer Bildfrequenz von 30 Bildern pro Sekunde für eine Dauer von maximal zwei Stunden aufgezeichnet werden. Standbilder können mit dem Gerät nicht aufgenommen werden.

 

Die mit dem Gerät aufgezeichneten Videobilder können entweder über die integrierte USB-Schnittstelle an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder über ein Micro-HDMI-Kabel an ein Fernsehgerät übertragen werden.

 

Bei Gestellung können über die integrierte USB- Schnittstelle auch Videodateien von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an das Gerät übertragen werden. Das Gerät kann auch als Wechseldatenträger verwendet werden.

 

Da das Gerät nur Videobilder aufzeichnen kann, ist eine Einreihung als digitaler Fotoapparat unter der Tarifnummer 8525 80 30 ausgeschlossen. Die Tatsache, dass das Gerät über keine optische Zoomfunktion verfügt, steht einer Einreihung als Videokameraaufnahmegerät nicht entgegen. Seinen objektiven Merkmalen nach ist das Gerät ein Videokameraaufnahmegerät. Videodateien können von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an das Gerät übertragen und von diesem gespeichert werden, wobei das Gerät diese Funktion autonom und ohne Modifizierungen ausführen kann. Daher wird davon ausgegangen, dass das Gerät in der Lage ist, Videodateien aus anderen Quellen als der eingebauten Kamera aufzuzeichnen. Eine Einreihung in den KN-Code 8525 80 91 als Videokameraaufnahmegerät nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes ist folglich ausgeschlossen.

 

Die Ware ist daher als anderes Videokameraaufnahmegerät unter der Tarifnummer 8525 80 99 einzureihen (Durchführungsverordnung EU) 2016/664, Amtsblatt  L 115 v. 29.4.2016).

 

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 14%.

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