19 Mar 2026

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Tonerkartusche

 

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

 
Stand:

Die Ware, eine sogenannte Tonerkartusche, bestehend aus einem rechteckigen Kunststoffbehälter mit Abmessungen von etwa 11 × 11 × 7 cm, der mit Toner gefüllt ist. An der Außenseite der Kartusche befinden sich Zahnrädchen, die eigens für die Verwendung in Verbindung mit bestimmten mechanischen Teilen eines bestimmten Druckers ausgelegt sind. Im Inneren ist die Kartusche mit einem rotierenden Mechanismus ausgestattet, der in Verbindung mit den Zahnrädchen funktioniert. Bei im Drucker eingelegter Tonerkartusche verhindert die rotierende Bewegung eine Verdichtung des Toners. Die Kartusche gibt den Toner durch elektrostatische Anziehung frei.

 

Eine Einreihung in Position 3707 als zubereitete chemische Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken ist ausgeschlossen, da die Kartusche nicht nur Toner enthält, sondern auch mechanische Teile wie Zahnrädchen und einen rotierenden Mechanismus.

 

Die Anwesenheit der spezifisch ausgelegten Zahnrädchen weist die Kartusche erkennbar eigens für die Verwendung in einem bestimmten Drucker aus. Sie ist für die eigentliche mechanische Funktion des Druckers unerlässlich, da die mechanischen Teile des Druckers mit den mechanischen Teilen der Kartusche zusammenarbeiten und der Drucker nicht ohne diese spezifische Kartusche funktionieren könnte. Daher ist die Ware unter die Tarifnummer  8443 99 90 als Teil eines Druckers einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1354, Amtsblatt L 215 vom 10.8.2016).

 

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.

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