Stromverteilereinheit
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware besteht aus 27 Steckerplätzen in einem Gehäuse (eine sogenannte Stromverteilungseinheit) mit Abmessungen von etwa 5 × 8 × 173 cm. Das Gehäuse ist mit einem Elektrokabel von etwa 3 m Länge und einem Stecker für den Anschluss an eine Steckdose des Stromnetzes ausgestattet.
Verwendungszweck der Ware ist die Versorgung verschiedener Einschubkomponenten in einem Schaltschrank mit Strom mit einer Spannung von 230 V. Die Ware wird senkrecht in Standardnetzgehäuse eingebaut. Sie zeichnet interne Daten (wie Elektrizität, Spannung, Leistung und Verbrauch) auf, leitet sie weiter und gibt über die inbegriffene Kommunikationskarte Alarmmeldungen ab (wenn Werte bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten).
Eine Einreihung in die Position 8544 als Kabel, mit Anschlussstücken versehen, ist ausgeschlossen, da die Ware dazu dient, als Gerät für die Stromverteilung zu funktionieren.
Da die Ware aus mehreren Steckerplätzen, einem Kabel und einem Kommunikationsgerät besteht, ist sie unter die Tarifnummer 8537 10 99 als andere Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, für die Stromverteilung, einzureihen . (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1958, Amtsblatt L 301 vom 9.11.2016). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 2,1% (ausgenommen berührungsempfindliche Dateneingabeeinrichtungen).