Sprühdüse für Gartenschlauch
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware aus Kunststoff in Form einer für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung, besteht aus:
- drei Gartenschlauchverschraubungen;
- einer Sprühdüse mit einem Mechanismus zur Anpassung des Wasserstrahls sowie zum Schließen oder Öffnen des Durchflusses;
- Verbindungsstücke mit Gummidichtungen (sogenannte „O-Ringe“).
Die Ware ist zur Verwendung in Gärten bestimmt, um die Pflanzen zu besprühen und zu bewässern.
Die Sprühdüse, durch die der Wasserstrahl verändert und der Flüssigkeitsdurchfluss geregelt wird, verleiht der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter.
Bei der Ware handelt es sich weder um ein Bewässerungssystem noch um den mechanischen Sprühkopf einer Beregnungsanlage für Gärten. Sie weist die objektiven Merkmale eines mit Armaturen oder ähnlichen Apparaten zur Regelung des Flüssigkeitsdurchsatzes und des Strahls ausgerüsteten Schlauchmundstücks auf, das nicht zu Position 8424 gehört.
Einfache Schlauchmundstücke und dergleichen, die mit Hähnen oder Ventilen zur Formung eines Strahls oder Sprühnebels ausgerüstet sind, werden in Position 8481 eingereiht. Folglich ist eine Einreihung in die Position 8424 ausgeschlossen.
Die Ware ist daher in den KN-Code 8481 80 99, andere Ventile, einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/1489, Amtsblatt L 252 vom 8.10.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,2%.