21 Nov 2024

Zollwertkurs November 2024

USD - 1,0767

CHF - 0,934

GBP - 0,83148

RUB - 105,0

CNY - 7,6759

UAH - 44,7

Spleißbox ohne Verbinder

Die zylinderförmige Ware hat einen Durchmesser von etwa 140 mm, ist 400 mm hoch und wiegt etwa 2,5 kg. Die Ware besteht überwiegend aus Kunststoffen sowie einigen kleinen Metallteilen (Klammern und Schrauben). Der Sockel der Ware ist mit vier Kabeleingängen versehen. Bei vollständiger Montage der Ware ist das zylinderförmige Kunststoffgehäuse der Ware mit einer abnehmbaren runden Spange am Sockel befestigt. Im Innern befindet sich eine Spleißkassette aus Kunststoffen, die am Sockel der Ware befestigt ist.

Diese Kassette enthält spezielle Vertiefungen. Zum Zeitpunkt der Gestellung ist die Ware nicht mit Verbindern ausgestattet. Die Ware dient in ihrer Gesamtheit dem Schutz von Kabeln.

Eine Einreihung in die Unterposition 8536 70 00 als „Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel“ oder in die Unterposition 8536 90 10 als „Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel“ ist ausgeschlossen, da es sich bei der betreffenden Ware nur um einen Kasten handelt. Sie ist weder mit Verbindern für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel ausgestattet, noch verfügt sie über „Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel“. Eine Einreihung in die Position 8538 als „Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt“, ist ebenfalls ausgeschlossen, da Verbinder und Kontakte oder entsprechende Vorrichtungen fehlen und die Ware daher weder als elektrisches Gerät der Position 8536 noch als erkennbar dafür bestimmtes Teil angesehen werden kann. 

Die Ware ist folglich nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoffe) unter den KN-Code 3926 90 97 als andere Ware aus Kunststoffen einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2019/928, Amtsblatt L 148 vom 6.6.2019). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,5%.

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