Smartphone-Dockingstation
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Das Gerät, eine sogenannte „Smartphone-Dockingstation“, besteht aus folgenden Komponenten:
- einem LCD-Farbbildschirm, 29,5 cm,
- einem aufklappbaren Gehäuse mit zwei USB- Anschlüssen,
- einer Tastatur mit einem Touchpad,
- einer Aufnahmevorrichtung für ein Smartphone,
- einem Netzanschluss für eine Spannung von nicht mehr als 1 000 V,
- eingebauten Lautsprechern.
Bei eingesetztem Smartphone wird der Akku aufgeladen, und das Gerät dient gleichzeitig als Eingabe-/Ausgabeeinheit für alle Funktionen des eingesetzten Smartphones. Da das Gerät nicht mit einem Signalumsetzer ausgestattet ist, werden alle Signale unverändert aus dem eingesetzten Smartphone übernommen. Das Gerät eignet sich nicht für den Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine.
Das Gerät ist eine kombinierte Maschine, die die in den Positionen 8504, 8518, 8528 und 8537 genannten Funktionen ausführen kann. Alle einzelnen Funktionen, die die verschiedenen Komponenten des Geräts ausführen können, sind in den obengenannten Positionen des Kapitels 85 aufgeführt. Eine Einreihung in die Position 8543 als elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ist daher ausgeschlossen.
Aufgrund seiner Merkmale kann keine dieser Funktionen als die Hauptfunktion des Gerätes betrachtet werden. Folglich ist das Gerät in die zuletzt genannte Position einzureihen. Das Gerät ist daher als andere Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger zum elektrischen Schalten oder Steuern für eine Spannung von 1 000 V oder weniger unter der Tarifnummer 8537 10 99 einzureihen. Der nunmehrige Drittlandzollsatz beträgt 2,1%. (Durchführungsverordnung (EU) 2016/615, Amtsblatt L 105 v. 21.4.2016).