Schließmechanismus für Sicherheitsgurt
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Ein Paar Schnallen, zur Verwendung als Schließmechanismus für Sicherheitsgurte besteht pro Schnalle aus
- einem Schließmechanismus aus Metall,
- einem Kunststoffgehäuse,
- einem Band aus Spinnstoff,
- Verbindungselementen aus Metall und
- einem elektrischen Sensor, der ein akustisches Signal erzeugt, wenn die Sicherheitsgurte des Kraftfahrzeugs angelegt sein sollten, dies aber nicht sind.
In der Gesamtzusammensetzung der Ware machen Kohlenstoffstahl 56 GHT, Kunststoffe 21 GHT, Spinnstoffe 13 GHT und andere Materialien 10 GHT aus. Die Ware ist ein Bestandteil eines Sicherheitsgurtsystems, beispielsweise für Sitze in einem Kraftfahrzeug.
Eine Einreihung in die Position 8301 als ein Schloss aus unedlen Metallen ist ausgeschlossen, da die Ware weder eine Befestigungsvorrichtung ist, deren Mechanismus durch Schlüssel betätigt wird, noch durch eine Kombination von Ziffern oder Buchstaben kontrolliert wird, noch ein elektrisch zu betätigendes Schloss ist. Eine Einreihung in die Position 8302 als Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Karosserien, ist ausgeschlossen, da die Ware nicht ein Teil der Karosserie ist, sondern ein Teil des Sicherheitsgurtsystems. Eine Einreihung in die Position 8708 als ein Teil eines Sicherheitsgurts ist ebenfalls ausgeschlossen, da diese Position nur Sicherheitsgurte für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 aber keine Teile davon umfasst. Auch eine Einreihung in die Unterposition 8708 21 als unvollständige Sicherheitsgurte ist ausgeschlossen, da die Ware nur ein Element eines vollständigen Sicherheitsgurts (bestehend aus fünf Hauptbestandteilen: Schnalle, Aufrollmechanismus, Verankerung, Gurtband und Schlosszunge) darstellt und somit im vorliegenden Zustand nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer vollständigen oder fertigen Ware aufweist.
Die Ware, die aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften und Merkmale nicht in eine spezifische Position eingereiht werden kann, ist dennoch aufgrund ihrer objektiven Eigenschaften und Merkmale den Schnallen der Position 8308 am ähnlichsten. Sie ist daher unter die Tarifnummer 8308 90 00 als Schnallen, aus unedlen Metallen einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/636, Amtsblatt L 91 v. 5.4.2017).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 2,7%.