Rundfunkempfangsgerät
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Das elektrische Gerät verwendet digitalen Hörfunk (DAB) und Frequenzmodulationstechnik (FM) für den Rundfunkempfang. Seine Gesamtabmessungen betragen etwa 115 × 180 × 120 mm, und es kann ohne externe Energiequelle betrieben werden. Das Gerät ist ausgestattet mit einem eingebauten Lautsprecher, Bluetooth/A2DP-Technik (Advanced Audio Distribution Profile), die die drahtlose Wiedergabe von Audiosignalen von Tonwiedergabegeräten (z. B. MP3-Spielern), die ebenfalls mit einem Bluetooth/A2DP-Profil ausgestattet sind, ermöglicht, sowie einer Buchse für den Anschluss von Kopfhörern und einer Buchse für den Anschluss eines externen Netzadapters.
Neben der Funktion des Rundfunkempfangs empfängt, konvertiert und übermittelt das Gerät Daten (über das A2DP-Profil), was eine von der Position 8517 erfasste Funktion ist. Das Gerät kann daher nicht als mit einem Tonwiedergabegerät (Funktion der Position 8519) kombiniert angesehen werden. Das Gerät ist daher als Rundfunkempfangsgerät, nicht mit einem Tonwiedergabegerät kombiniert, unter die Tarifnummer 8527 19 00 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/200, Amtsblatt L 32 vom 7.2.2017).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.