Positive Thermoplatten mit Laserdiodenempfindlichkeit
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Nicht belichtete Platten aus Aluminium, sogenannte positive Thermoplatten mit Laserdiodenempfindlichkeit, in Form eines Rechtecks, dessen eine Seite mehr als 255 mm misst, auf einer Seite mit einer Emulsion beschichtet (im Wesentlichen bestehend aus alkalilöslichem Harz, einem oder mehreren IR-Farbstoffen (Infrarotfarbstoffe als fotothermisches Umwandlungsmaterial) und einem Lösungsinhibitor (Farbmittel)), die auf Bestrahlung mit Infrarotlaserdioden bei einer Wellenlänge von 830 nm empfindlich reagiert. Die Platten sind zur Verwendung mit CTP-Geräten (Computer to Plate — Digitale Druckplattenbelichtung) für mittelhohe bis hohe Auflagen bestimmt. Die bebilderten Platten werden im sogenannten Einbrennverfahren gehärtet, um die Lebensdauer des Enderzeugnisses zu erhöhen.
Die Ware hat die objektiven Merkmale einer nicht belichteten fotografischen Platte, die mit einer lichtempfindlichen Substanz überzogen ist. Der Begriff „fotografisch“ bezieht sich auf das Verfahren, mit dem sichtbare Bilder direkt oder indirekt durch das Einwirken von Licht oder anderen Strahlenarten auf fotosensitive Oberflächen erzeugt werden.
Zu Kapitel 37 gehören fotografische Platten, die für ein- oder mehrfarbige fotografische oder kinematografische Reproduktionen bestimmt sind; sie sind mit einer oder mehreren Schichten einer Emulsion versehen, die empfindlich ist gegen Licht oder verschiedene andere Strahlungen, welche ausreichend Energie besitzen, um in den photonen- (oder licht-)-empfindlichen Schichten die erforderliche Reaktion auszulösen, also Strahlen mit einer Wellenlänge bis etwa 1 300 Nanometer im elektromagnetischen Spektrum (z. B. Gammastrahlen, UV-Strahlen und NIR (Nahes Infrarot)-Strahlen), wie auch Teilchen-(oder Kern-)Strahlung (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 37). Die Strahlungsempfindlichkeit der sensibilisierten Schicht dieser Platten (830 nm) liegt innerhalb des zulässigen Wellenlängenbereichs der Position 3701.
Eine Einreihung als Druckplatten in den KN-Code 8442 50 00 ist somit ausgeschlossen, da sensibilisierte fotografische Platten der Position 3701 nicht in die Position 8442 eingereiht werden können. Die Platten sind daher als andere fotografische Platten, bei denen mindestens eine Seite mehr als 255 mm misst, in den KN-Code 3701 30 00 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2246, Amtsblatt L 324 vom 8.12.2017).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 3,3%.