Mutter aus nicht rostendem Stahl
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Eine Einreihung in die Position 7307 als Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke ist ausgeschlossen, da die Ware die Komponenten, die die Verbindung bilden, lediglich aufeinanderpresst, und sie nicht mit der durch die Leitung übertragenen Flüssigkeit in Kontakt kommt. Das Innengewinde der Ware ist nicht dazu bestimmt, die hydraulische Dichtheit herzustellen oder zu bewahren. Die Ware kann auch nicht als unfertige Verbindungsstücke eingereiht werden, da sie nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale des fertigen Verbindungsstücks hat. Bolzen, Muttern, Schrauben usw. zur Verwendung beim Montieren und Zusammenfügen von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken sind von der Position 7307 ausgeschlossen.
Daher wird die Ware in den KN-Code 7318 16 39 als „andere Muttern aus nicht rostendem Stahl“ eingereiht (Durchführungsverordnung (EU) 2019/613, Amtsblatt L 105 vom 16.4.2019). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 3,7%.