19 Mar 2026

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Mischung von Riechstoffen

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

Die Ware in Form von thermoplastischen Pellets (sogenannte Masterbatches), bestehend aus

  • Lavendelöl
  • Pfefferminzöl
  • Citronellal
  • Natriumbenzoat
  • einem Polymer (Ethylen-Vinylacetat (EVA) oder Polyethylen niedriger Dichte (PE-LD) 

wird als Rohstoff für die Aufnahme von ätherischen Ölen während des Vorgangs der Kunststoffumwandlung verwendet. Auf diese Weise sollen Fertigerzeugnisse aus Kunststoff vor Verbiss und Schäden durch bestimmte Tiere geschützt werden.

Eine Einreihung in die Position 3901 ist ausgeschlossen, weil der Polymeranteil der Ware (EVA oder PE-LAD) nur als Trägerstoff für die ätherischen Öle dient. Die ätherischen Öle machen den Hauptbestandteil der Ware aus und verleihen ihr ihren wesentlichen Charakter (z. B. Eigenschaften zur Abwehr von Nagetieren, Termiten und anderen Tieren). 

Die Ware ist daher als andere Mischungen von Riechstoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art, in den KN-Code 3302 90 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/267, Amtsblatt L 51 vom 23.2.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.

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