Matratzenüberzug
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die quaderförmige Ware aus Spinnstoffen, ein sogenannter Matratzenüberzug, aus einem bedruckten Gewebe aus Chemiefasern (100 % Polyester), einem waschbaren Material, ist etwa 200 × 60 × 8 cm groß. Die Ware hat an einer der Längsseiten einen Reißverschluss, damit sie über eine Matratze gezogen werden kann, an einer Längsseite ist ein Griff aus Spinnstoffen angebracht. Sie hat somit die objektiven Merkmale und Eigenschaften von Bettwäsche.
Die Ware ist daher als „Bettwäsche, andere als aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern“ unter den KN-Code 6302 22 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/77, Amtsblatt L 14 vom 19.1.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 12%.