21 Nov 2024

Zollwertkurs November 2024

USD - 1,0767

CHF - 0,934

GBP - 0,83148

RUB - 105,0

CNY - 7,6759

UAH - 44,7

Lebensmittelzubereitung mit Bananengeschmack

 

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

 
Stand:

Die Ware in Form eines gelben, nach Banane riechenden Pulvers, besteht aus:

  • enzymatisch hydrolysiertem Molkenprotein- Isolat (Proteinanteil von 90 GHT),
  • Sojalecithin (Emulgator),
  • natürlichem Bananenaroma,
  • E 104 (Farbstoff) und
  • Sucralose (Süßstoff).
 

Das Pulver ist in einem Kunststoffbehälter mit einem Nettoinhalt von 1,8 kg für den Einzelverkauf aufgemacht. Es ist mit Getränken zu vermischen. Laut Etikett ist ein Messlöffel (30 g) in etwa drei Dezilitern Wasser oder Milch aufzulösen.

 

Da die Ware hydrolysierte Proteine enthält, kann sie nicht in Position 3502 eingereiht werden. Eine Einreihung in die Position 3504 ist ebenfalls nicht möglich, da sie bestimmte Zutaten enthält (unter anderem Süßstoffe, Farbstoffe und Emulgatoren), aufgrund derer es sich um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne der Position 2106 handelt.

 

Da es sich bei der Ware um eine für den Einzelverkauf aufgemachte Lebensmittelzubereitung handelt, ist sie in die KN-Position 2106 90 92 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/933, Amtsblatt L 155 v. 14.6.2016).

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Zollsatz beträgt 12,8%.

Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.