Laufrolle für Gleiskette
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die zylinderförmige Ware besteht überwiegend aus Stahl (ausgenommen Gussstahl) und ist etwa 35 cm lang und hat einen Durchmesser an der breitesten Stelle von etwa 19 cm (sogenannte „Laufrolle“). Sie setzt sich aus folgenden Hauptbestandteilen zusammen: einem zylindrischen Rollenkörper mit skaliertem Rollenkäfig für die Kettenführung; einer hochglanzpolierten Radialwelle mit Buchsenlager und beidseitigen Befestigungsstiften.
Die Ware ist zur Montage auf der Gleiskette eines Gleiskettenfahrzeuges bestimmt und wird dort in Verbindung mit ähnlichen Laufrollen für die Führung der Gleiskette in Längs- und Querrichtung verwendet.
Eine Einreihung in die Position 8708 als Teile oder Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht für die Verwendung in Kraftfahrzeugen dieser Positionen bestimmt ist. Die objektiven Merkmale der Ware (Größe und Form) entsprechen jenen einer Laufrolle, die für die Verwendung mit der Führungskette eines Gleiskettenfahrzeuges der Position 8429 bestimmt ist. Daher ist die Ware unter die Tarifnummer 8431 49 80 als Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt, ausgenommen Teile aus Gussstahl, einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/2225, Amtsblatt L 336 vom 10.12.2016). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.