21 Nov 2024

Zollwertkurs November 2024

USD - 1,0767

CHF - 0,934

GBP - 0,83148

RUB - 105,0

CNY - 7,6759

UAH - 44,7

Lagenholz

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

 

Die Ware in Form eines unbearbeiteten Bretts ist etwa 125 cm breit, etwa 7,5 cm dick und etwa 2 000 cm lang. Sie wird durch Verleimen von Furnierblättern aus Fichte, Kiefer oder einer Mischung beider Holzarten hergestellt. 

Die Holzschichten sind so ausgerichtet, dass die Richtung der Holzfasern in allen Schichten gleich ist. Einige Schichten können auch rechtwinklig angeordnet sein. Die einzelnen Schichten werden mittels einer Hochtemperaturverpressung mit einem Phenol-Formaldehydeleim miteinander verbunden. Ecken und Kanten der Oberfläche sind gewachst. 

Die zur Herstellung der Ware verwendeten Furnierholzschichten weisen eine ursprüngliche Dicke von 2,8 bis 3,2 mm und eine Dichte von 445 kg/m3 (Fichtenfurnier) und von 500 kg/m3 (Kiefernfurnier) auf. Nach der Verpressung (mit einem Druck von 2,8 N/mm2) weisen die einzelnen verpressten Schichten des Endprodukts eine Dicke von etwa 2,75 mm auf, und die Dichte des Endprodukts liegt in der Regel zwischen 540 kg/m3 (Fichtenfurnier) und 620 kg/m3 (Kiefernfurnier).

Eine Einreihung in Position 4413 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht der Definition von „verdichtetem Holz“ entspricht, weil die Dichte durch die Verpressung nur um 24 % erhöht wird und die Oberfläche der Ware weich bleibt, wie bei der physischen Prüfung deutlich zutage tritt. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Einreihung in Position 4418, da die Ware nicht als zu Bauzwecken verwendete Holzwerke in Form von zusammengesetzten Waren oder erkennbar zerlegten Einzelteilen angesehen werden kann. Sie dient einer allgemeinen Verwendung und weist keine objektiven Merkmale auf, nach denen sie erkennbar für Bautischler- und Zimmermannsarbeiten bestimmt wäre. Die Ware ist daher in den KN-Code 4412 99 85 als anderes ähnliches Lagenholz einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1983, Amtsblatt L 287 vom 4.11.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 10%.

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