Kanaldeckel
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die kreisförmige Ware hat einen Durchmesser von etwa 500 mm und ein Gewicht von etwa 23 kg. Sie besteht aus Gusseisen mit Kugelgrafit (duktilem Gusseisen, EN-GJS-500-7). Die Ware ist zum Schutz vor Korrosion mit schwarzem Bitumen bestrichen.
Die Ware ist gemäß der Norm EN 124 zertifiziert (Aufsätze und Abdeckungen zum Einbau in Flächen, die für Fußgänger und/oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind) und wird als Kanaldeckel (z. B. für Regenwasserkanäle) verwendet.
In den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN-Erläuterungen) zu KN-Code 7307 19 10 wird verformbares Gusseisen definiert. Gemäß diesen Erläuterungen umfasst der Begriff „verformbares Gusseisen“ auch Gusseisen mit Kugelgrafit. Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Gewährleistung einer kohärenten Auslegung der KN sollten diese KN-Erläuterungen analog auch für die Position 7325 gelten. Eine Einreihung der Ware in KN-Code 7325 10 00 als andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen, aus nicht verformbarem Gusseisen, ist somit ausgeschlossen.
Die Ware ist daher in KN-Code 7325 99 10 als andere Waren aus Eisen oder Stahl aus verformbarem Gusseisen einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1232, Amtsblatt L 177 vom 8.7.2017). Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 2,7%.