Kabelsteckverbinder
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Bei der Ware handelt es sich um Kabelsteckverbinder („männlicher oder weiblicher Steckverbinder“) aus Kupfer für eine Spannung von 1 000 V oder weniger.
Auf der einen Seite befindet sich entweder ein Stecker (ein sogenannter männlicher Steckverbinder) oder eine Steckbuchse (ein sogenannter weiblicher Steckverbinder) und auf der anderen Seite eine Kontaktvorrichtung in Form einer mit isolierendem Material beschichteten Klemme. Die Ware dient zum Verbinden von Drähten und Kabeln ausgenommen Koaxialkabel. Sie ermöglicht das Verbinden von Kabeln ohne Verwendung von Werkzeugen, indem der männliche und der weibliche Steckverbinder ineinander gesteckt werden.
Die Ware weist die objektiven Merkmale eines Steckers („männlicher Steckverbinder“) oder einer Steckbuchse („weiblicher Steckverbinder“) auf und ist mit einer weiteren Kontaktvorrichtung ausgestattet. Daher ist eine Einreihung als andere Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel in die Unterposition 8536 90 10 ausgeschlossen. Folglich ist die Ware als andere Steckvorrichtungen unter den KN-Code 8536 69 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/2041, Amtsblatt L 327 vom 21.12.2018).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,3%.