21 Nov 2024

Zollwertkurs November 2024

USD - 1,0767

CHF - 0,934

GBP - 0,83148

RUB - 105,0

CNY - 7,6759

UAH - 44,7

Kabelloses Ladegerät

EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt

 

Das Gerät, ein „kabelloses Ladegerät“, besteht aus einem Adapter mit einem rund 180 cm langen Kabel und einer Ladeplatte. Zur Verbindung mit der Ladeplatte verfügt das Kabel über einen Steckverbinder. Die Platte ist rund, etwa 8 mm hoch, hat einen Durchmesser von etwa 80 mm und wiegt 51 g.

 

Der Adapter wandelt (gleichrichtet) Wechselstrom (AC — 240V) in Gleichstrom (DC — 12V) um und leitet ihn auf die Ladeplatte. In der Ladeplatte wird dieser Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt (wechselgerichtet), der dann in ein elektromagnetisches Feld umgewandelt wird. Das Gerät ist zum schnurlosen Aufladen eines Apparats bestimmt. Sowohl die Ladeplatte als auch der aufzuladende Apparat sind mit „Qi“-Technologie ausgestattet, dem Standard für schnurloses Aufladen von Apparaten. Schnurloses Aufladen erfolgt über ein elektromagnetisches Feld.

 

Die Funktionen des Geräts (gleichrichten, wechselrichten und umwandeln von Strom in ein elektromagnetisches Feld) gehören zu Unterposition 8504 40. Somit ist eine Einreihung in Unterposition 8504 50 ausgeschlossen. Eine Einreihung in KN-Code 8504 40 30 als Stromrichter von der mit Telekommunikationsgeräten oder automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihren Einheiten verwendeten Art ist ausgeschlossen, da der AC/DC-Adapter so konzipiert ist, dass er eine Vielzahl elektrischer Apparate mit Strom versorgen kann.

 

Da weder das Gleichrichten noch das Wechselrichten oder das Umwandeln von Strom in ein elektromagnetisches Feld dem Gerät seinen wesentlichen Charakter verleiht, ist es gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Folglich ist das Gerät in KN-Code 8504 40 90 als andere Stromrichter einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1465, Amtsblatt L 209 vom 12.8.2017). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 1,7%.

Image

ÜBER UNS

Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.