Insektizid
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware in Form von thermoplastischen Pellets (sogenannte Masterbatches), bestehend aus
- Permethrin (ISO)
- Thymol
- Eugenol
- Citral
- Denatoniumbenzoat
- Benzoesäurederivaten
- Lidocain (INN)
- einem Polymer (Ethylen-Vinylacetat (EVA) oder Polyethylen niedriger Dichte (PE-LD)
wird als Rohstoff für die Aufnahme von Insektiziden während des Vorgangs der Kunststoffumwandlung verwendet. Auf diese Weise sollen Bisse und Schäden an Fertigerzeugnissen aus Kunststoff ausgehend von Termiten verhindert werden.
Eine Einreihung in die Position 3901 ist ausgeschlossen, weil der Polymeranteil der Ware (EVA oder PE-LAD) nur als Trägerstoff für die Insektizide dient. Eine Einreihung in die Position 3302 ist ausgeschlossen, weil nur Spuren von ätherischen Ölen (Thymol, Eugenol und Citral) in der Ware enthalten sind. Diese haben daher keinen maßgeblichen Einfluss auf den wesentlichen Charakter der Ware.
Der Hauptbestandteil ist das Insektizid (Permethrin (ISO)), das der Ware ihren wesentlichen Charakter (z. B. Abwehr von Termiten) verleiht. Die Ware ist daher in den KN-Code 3808 91 10 als Insektizid auf der Grundlage von Pyrethroiden einzureihen. einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/267, Amtsblatt L 51 vom 23.2.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6%.