Holzlatten (Teile von Lattenrosten)
Die Holzlatten besehen aus mehreren Lagen Buchen- oder Birkenfurnier, mit einer Länge zwischen 480 mm und 1 960 mm, einer Breite zwischen 25 mm und 105 mm und einer Dicke von etwa 10 mm. Sie sind geschält, laminiert, geleimt und beschichtet. Die Latten sind seitlich abgerundet und können gerade oder gebogen sein. Sie haben eine hohe Tragfähigkeit und Biegefestigkeit. Sie sind so konzipiert, dass sie ohne weitere Bearbeitung in Bettrahmen, Sessel oder Sofas eingebaut werden können.
Eine Einreihung in die Position 9401 oder 9403 als Möbelteile ist ausgeschlossen, da nicht festgestellt ist, ob die Latten ausschließlich/speziell zum Einbau in Rahmen von Waren der Position 9401 oder in Rahmen von Waren der Position 9403 bestimmt sind. Zu Kapitel 94 gehören nur Teile von Waren der Positionen 9401 und 9403, die durch ihre Form oder andere besondere Merkmale als Teile erkennbar sind, die ausschließlich oder hauptsächlich für eine Ware dieser Positionen bestimmt sind. Darüber hinaus stellen die Latten nicht Teile von Betten, Sesseln oder Sofas dar, sondern — da zum Einbau in deren Rahmen bestimmt — Teile von Lattenrosten der Position 9404.
Ebenso ausgeschlossen ist die Einreichung in die Position 4412 als furniertes Holz, da die Latten nach ihren objektiven Merkmalen (parallele Abmessungen, abgerundete Kanten, oberflächenbehandelt, hohe Tragfähigkeit und Biegefestigkeit) als Teile von Rahmen erkennbar sind.
Die Einreihung der Ware erfolgt daher nach ihrer stofflichen Beschaffenheit als andere Ware aus Holz in den KN-Code 4421 99 99 (Durchführungsverordnung (EU) 2020/1290, Amtsblatt L 301 vom 16. September 2020). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.