Handstreuwagen
EU gibt Einreihung Kombinierte Nomenklatur bekannt
Der mechanische Apparat, ein sogenannter Handstreuwagen, besteht aus einer Stahlkonstruktion, einem Kunststoffbehälter mit einer Gewebeplane und einem Fassungsvermögen von etwa 60 Litern, einem unten befestigten Rotationsstreuer und zwei Luftreifen.
Die Ware dient zum Verteilen (Streuen/Verspritzen mittels Rotation) von Düngemitteln, Sand, Saatgut, Salz usw. Die zu verteilende Menge kann am Griff eingestellt werden. Die Ware eignet sich für die laufende Pflege großer Flächen.
Die Ware kann sowohl als ein Apparat für die Landwirtschaft oder den Gartenbau der Unterposition 8424 82 als auch als anderer Apparat der Unterposition 8424 89 verwendet werden. Angesichts seiner Merkmale kann keine dieser Funktionen als Hauptfunktion des Apparats angesehen werden, und keine der beiden Unterpositionen bietet eine genauere Beschreibung. Folglich ist der Apparat in die zuletzt genannte Unterposition einzureihen.
Der Apparat ist daher unter den KN-Code 8424 89 70 als andere mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/220, Amtsblatt L 43 vom 16.2.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 1,7%.