Halbleiterlaufwerk
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Das elektronische Gerät, ein sogenanntes Halbleiterlaufwerk (SSD), ist etwa 100 × 70 × 7 mm groß, hat einen 2,5-Zoll-Formfaktor und eine Speicherkapazität von 128 GB. Es handelt sich um ein halbleiterbasiertes elektronisches Speichermedium auf der Grundlage einer SSD-Architektur, mit Flash-Speicher zur Speicherung nicht flüchtiger Daten und DRAM (Dynamic Random Access Memory, dynamischer Direktzugriffsspeicher).
Es verfügt über eine Serial Advanced Technology Attachment (SATA)-Schnittstelle, die die Integration in eine automatische Datenverarbeitungsmaschine ermöglicht, und dient als internes Speichermedium.
Die objektiven Merkmale wie SATA-Schnittstelle, Größe und Formfaktor sind die Merkmale eines Produkts, das hauptsächlich in einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine genutzt wird, direkt an die Zentraleinheit angeschlossen werden kann und in der Lage ist, Daten in einer Form zu empfangen oder zu liefern, die vom System verwendet werden kann. Eine Einreihung in Position 8523 als nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtung ist daher ausgeschlossen.
Das Gerät ist daher unter den KN-Code 8471 70 98 als andere Speichereinheit von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1971, Amtsblatt L 281 vom 31.10.2917.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.