Hängematte mit Gestell
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, eine sogenannte Hängematte mit Gestell, mit Abmessungen von etwa 380 × 120 × 140 cm, besteht aus einem auf den Boden zu stellenden Gestell aus Holz, wird eine Hängematte aus Baumwollgewebe mit den Abmessungen 240 × 120 cm eingehängt. Die Schmalseiten der Hängematte sind an den Enden mit Holzstäben versehen und zur Befestigung am Gestell mit Schnüren ausgestattet.
Die Ware wiegt etwa 32 kg und ist für Personen mit einem Gewicht bis 150 kg ausgelegt.
Aufgrund ihrer Merkmale, insbesondere ihres Gewichts und der Unmöglichkeit, sie einfach zu demontieren, ist die Ware nicht leicht zu transportieren, um sie beim Camping zu verwenden. Somit ist eine Einreihung als Campingausrüstungen in die Position 6306 ausgeschlossen.
Es handelt sich bei der Ware um einen beweglichen Gegenstand, der aufgrund seiner objektiven Merkmale auf den Boden gestellt wird. Sie dient vorwiegend als Gebrauchsgegenstand zur Ausstattung von Außenbereichen wie Gärten von Wohnungen, Hotels, Restaurants usw. Folglich gilt die Ware als Möbel aus unterschiedlichen Stoffen und ist nach dem Stoff der tragenden Teile (Gestell), der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, in die Position 9403 einzureihen.
Die Ware ist daher als andere Holzmöbel unter der Tarifnummer 9403 60 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1211, Amtsblatt L 199 vom 26.7.2016).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.