Elektronisches Steuergerät
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware besteht aus elektronischen Komponenten: einem Zünder, einem Aktuator, einem Regler und einer Abschalteinheit (sogenanntes elektronisches Steuergerät (ECU)) in einem rechteckigen Aluminiumgehäuse mit den Abmessungen 98 × 74 × 20 mm und einem Gewicht von 160 g.
Die Ware versorgt Xenon-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen mit Strom. Wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden, wird zunächst 12 V Gleichspannung aus dem Bordnetz in 1 200 V Gleichspannung umwandelt und an den Zünder weitergeleitet (bei der Gestellung nicht vorhanden). Dann wird der Gleichstrom in Wechselstrom zur Beleuchtung der Scheinwerfer umgewandelt und es wird fortlaufend die Spannung von 85 V erzeugt, die erforderlich ist, um die Scheinwerfer weiter ausreichend stark brennen zu lassen.
Eine Einreihung als Steuergerät in die Position 8537 ist ausgeschlossen, da die Ware dazu bestimmt ist, 12 V Gleichspannung in 1 200 V Gleichspannung umzuwandeln und 12 V Gleichspannung in 85 V Wechselspannung umzuwandeln, und diese Funktionen zu Position 8504 gehören.
Da keine der Funktionen als Hauptfunktion des Geräts gilt, ist die Ware der zuletzt genannten Unterposition zuzuweisen. Die Ware ist daher unter die Tarifnummer 8504 40 90 als andere Stromrichter einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1957, Amtsblatt L 301 vom 9.11.2016).Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 2,5%.