Elektronische integrierte Schaltungen
Europäische Kommission ändert Einreihung in Kombiniert Nomenklatur
Bislang wurde eine Ware, bestehend aus einer monolithischen integrierten Schaltung und einem Quarzkristall, zusammen auf einen Metallrahmen aufgebracht und in ein Kunststoffgehäuse eingebettet, die in verschiedenen Apparaten als Quelle eines Taktsignals zur Bestimmung von Zeitintervallen verwendet wird, als andere Uhrenteile in den KN-Code 9114 90 00 eingereiht.
Eine Einreihung in die Position 8542 wurde ausgeschlossen, da die Ware sowohl eine monolithische integrierte Schaltung als auch einen Quarzkristall enthält.
Die Europäische Kommission gibt mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/524 (Amtsblatt L 116 vom 15.4.2020) bekannt dass durch eine Änderung der Anmerkung 9 des Kapitel 85 diese Waren, nunmehr als elektronische integrierte Schaltungen in Position 8542 einzureihen sind. Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.