Duschvorhangstange
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Aluminiumstange, eine sogenannte Duschvorhangstange, wird zum Aufhängen eines Vorhangs verwendet. Sie besteht aus zwei hohlen Aluminiumrohren. Das engere Rohr fügt sich in das weitere Rohr ein. Die Stange ist ausziehbar und im Inneren des weiteren Rohres befindet sich ein Mechanismus mit einer Stahlfeder, der so konstruiert ist, dass er die beiden Rohre gegen eine Wand drückt. Die Ware wird ohne Vorhang oder Vorhangringe gestellt.
Eine Einreihung in die Unterposition 7615 20 als „Sanitärartikel“ ist ausgeschlossen, weil die Ware nicht die objektiven Merkmale eines für ein Badezimmer bestimmten Artikels aufweist. Sie ist für die Verwendung überall in einem Gebäude geeignet, zum Beispiel, um vor einem Fenster oder einer Tür einen Vorhang aufzuhängen.
Aufgrund ihrer objektiven Merkmale (des Feder- Mechanismus in Verbindung mit der Ausziehbarkeit; der Konstruktion, die lediglich eine Belastung mit geringem Gewicht, etwa durch einen Vorhang, zulässt) ist die Ware als Vorhangstange konzipiert und nicht als einfache Aluminiumstange der Position 7604. Vorhangstangen werden in die Position 8302 eingereiht.
Eine Einreihung in KN-Code 8302 41 10 als „Baubeschläge für Türen“ oder in KN-Code 8302 41 50 als „Baubeschläge für Fenster und Fenstertüren“ ist ausgeschlossen, weil die Ware nicht über objektive Merkmale verfügt, die darauf hindeuten würden, dass sie für den einen oder anderen dieser Verwendungszwecke konzipiert wäre. Daher ist die Ware in den KN-Code 8302 41 90 als „Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, Baubeschläge, andere“ einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1472, Amtsblatt L 210 vom 15.8.2017). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 2,7%.