Banknotenumlaufeinheit
EU gibt Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur bekannt
Das Gerät besteht aus einem Banknotenlesegerät und Geldkassetten (sogenannte „Notenumlaufeinheit“), und ist etwa 10 × 24 × 44 cm groß.
Das Banknotenlesegerät verwendet optische Scan-Technologie zur Prüfung der Echtheit der Banknoten nach vordefinierten Spezifikationen. Banknoten, die die Prüfung bestehen, werden in einer Geldkassette abgelegt. Hat die Geldkassette ihre Kapazität erreicht (in der Regel 30 Banknoten), werden die Banknoten automatisch sortiert und auf andere Geldkassetten mit einer Kapazität von in der Regel 300 Banknoten verteilt.
Das Gerät ermöglicht z. B. in Glücksspiel-, Verkaufs-, Park- und ähnlichen Automaten die Zahlung für die erhaltene Dienstleistung oder Ware. Das Gerät ist auch zur Ausgabe von Banknoten imstande. Das Gerät ist stets mit einem sogenannten „Hostcontroller“ (liegt bei der Gestellung nicht vor) verbunden, der die vordefinierten Banknotenspezifikationen und den Fluss der Banknoten in die verschiedenen Geldkassetten regelt.
Eine Einreihung in die Position 9031 als Instrument zum Messen oder Prüfen ist ausgeschlossen, da das Gerät mehr ist als ein in diese Position gehörendes Mess- oder Prüfinstrument. Es prüft nicht nur die Echtheit der Banknoten, sondern erfüllt auch andere Funktionen wie das Sortieren der Banknoten und ihre Verteilung auf verschiedene Verwahrkassetten sowie die Ausgabe der Banknoten. Alle Funktionen des Geräts sind in der Position 8472 erfasst.
Das Gerät ist daher als Büromaschine unter die Tarifnummer 8472 90 70 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1760, Amtsblatt L 269 vom 4.10.2016). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zu Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 1,7%.