Badebrett aus Kunststoff
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, ein sogenanntes Badebrett aus Kunststoff mit einer rutschfesten Oberfläche, ist etwa 35 × 69 cm groß. Sie ist mit Wasserablauflöchern, einem Haltegriff und einer integrierten Seifenablage ausgestattet. Auf der Unterseite ist sie mit vier Standfüßen versehen, die sich je nach Breite der Badewanne verstellen lassen. Das Badebrett kann für den Nutzer eine Hilfe beim Ein- und Ausstieg in bzw. aus der Badewanne sein und außerdem als Sitz oder Ablage für Badeprodukte verwendet werden.
Das Badebrett ist kein Möbel, da es weder dazu bestimmt ist, auf den Boden gestellt noch aufgehängt, an der Wand befestigt oder aufeinander gestellt zu werden somit ist eine Einreihung als Möbel der Position 9401, 9402 oder 9403 ausgeschlossen. Die Ware ist als andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen, in den KN-Code 3924 90 00 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2245, Amtsblatt L 324 vom 8.12.2017). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,5%.