Anschlussgehäuse für elektronische Steuerungsmodule
Die Ware, ein sogenanntes „Anschlussgehäuse“, in Form eines rechteckigen hohlen Kastens aus Kunststoffen ist etwa 60 × 190 × 170 mm groß. Sie ist dazu bestimmt, bei elektronischen Steuerungsmodulen in verschiedenen Arten von Fahrzeugen oder Maschinen als Gehäuse verwendet zu werden, um elektronische Kontakte physisch vor Schmutz und Feuchtigkeit zu schützen.
Eine Einreihung in die Position 8536 als „elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen“ ist ausgeschlossen, da es sich bei der betreffenden Ware lediglich um ein Gehäuse handelt, das keine Verbinder oder Kontakte oder entsprechende Vorrichtungen umfasst.
Die Ware gilt nicht als Teil einer Maschine (im Sinne der Anmerkung 2 Buchstabe b zu Abschnitt XVI), da sie für die Funktion des Verbinders oder Kontakts oder der entsprechenden Vorrichtung nicht notwendig ist, sondern diese lediglich verbessert. Eine Einreihung in die Position 8538 als Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8536 bestimmt, ist daher ausgeschlossen. Die Ware gilt nicht als Isolierteil für elektrische Apparate der Position 8547, da sie nicht speziell zu Isolierzwecken, sondern zum Schutz elektrischer Anschlüsse bestimmt ist.
Das Gehäuse wird folglich nach ihrer stofflichen Beschaffenheit (Kunststoffe) in den KN-Code 3926 90 97 als andere Ware aus Kunststoffen eingereiht (Durchführungsverordnung (EU) 2020/1291, Amtsblatt L 3023 vom 16. September 2020). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,5%