Kombinierte Nomenklatur 2020
Etwas mehr als 100 Änderungen, dienen der Klarstellung und im Wesentlichen auch der Zusammenfassung.
Die Kombinierte Nomenklatur 2020 wird gegenüber der heuer gültigen einige punktuelle Änderungen enthalten. Sie wurde mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1776 im Amtsblatt L 280 am 31. Oktober 2019 veröffentlicht (Achtung große Datenmenge).
Folgende Positionen und Kapitel sind hauptsächlich betroffen:
- alkoholhaltige Getränke (Branntwein usw.), Kapitel 22
- Zubereitungen von Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien, Kapitel 27
- synthetische oder rekonstituierte Edelsteine od. Schmucksteine, Kapitel 71
- bestimmte Waren aus Eisen oder Stahl des Kapitel 73
- bestimmte Büromaschinen der Position 8472
- bestimmte elektrische Maschinen, Geräte und Apparate des Kapitels 85
- optische Mikroskope und andere Instrumente und Apparate des Kapitel 90