Zollwertkurs März 2026
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Würzmittel mit Vanillearoma
EU gibt Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur bekannt
Der Ware, in Form eines bräunlichen, trüben Auszugs aus Vanilleschoten (in Wasser und 35 Vol.-% Alkohol gelöst), wurde 5 GHT Zucker zugesetzt. Sie hat ein intensives Vanillearoma und einen charakteristischen Geschmack nach Alkohol und Zucker und ist für den Einzelverkauf in Flaschen zu je 10 ml aufgemacht und wird zum Verbessern des Geschmacks bestimmter Gerichte verwendet.
Die Ware kann nicht als Pflanzenauszug der Position 1302 betrachtet werden, da sie durch den Zusatz von Zucker den Charakter einer Lebensmittelzubereitung erhält. Zubereitungen, die zum Verbessern des Geschmacks bestimmter Gerichte bestimmt und aus verschiedenen Stoffen hergestellt sind, werden in Position 2103 eingereiht. Die Ware ist daher als zusammengesetztes Würzmittel unter die Tarifnummer 2103 90 90 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/960, Amtsblatt L 145 vom 8.6.2017).
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 7,7%.

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