Zollwertkurs März 2026
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Wiederverwendbare Trinkflasche
Die wiederverwendbare Trinkflasche aus durchsichtigem Borosilikatglas ist mit einem Schraubverschluss aus rostfreiem Stahl ausgestattet. Der Verschluss hat eine innen liegende O-Ringdichtung aus Silikon, durch die eine vollständige Abdichtung entsteht. Die Flasche verfügt über eine Trageschlaufe am Verschluss sowie eine abnehmbare Anti-Rutsch- Manschette aus Silikon für einen bequemen Gebrauch. Sie ist etwa 220 mm hoch und hat und einen Durchmesser von 60 mm. Der Durchmesser des Flaschenhalses beträgt etwa 30 mm. Die Flasche hat ein Fassungsvermögen von 0,6 l.
Eine Einreihung in die Position 7010 als Flasche, Flakon und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, ist ausgeschlossen, da die Ware üblicherweise nicht gewerblich verwendet wird.
Die Trinkflasche wird daher mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/1812 (Amtsblatt L 278 vom 30. Oktober 2019) als andere Glasware zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken unter den KN-Code 7013 99 00 eingereiht.
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 11%.

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Seit 2019 kümmern wir uns darum, dass die Zollabfertigung zur unbedeutenden Kleinigkeit wird