Zollwertkurs März 2026
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Video-Konverter
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Das elektrische Gerät, ein sogenannter Video-Konverter, ist rechteckig und etwa 17 × 14 × 4 cm groß. Das Gerät hat folgende Buchsen:
- eine SDI-Schnittstelle (Serial Digital Interface),
- eine HDMI-Schnittstelle (High Definition Multimedia Interface),
- eine RJ-45-Schnittstelle und
- einen Stromanschluss.
Das Gerät ist dazu bestimmt, Videosignale vom SDI-Format in das HDMI-Format zu konvertieren. Über die RJ-45-Schnittstelle wird das Gerät mit dem Ethernet verbunden, dieses dient jedoch lediglich dazu Software-Updates zu erhalten und die für diese Updates nötige Stromversorgung (Stromversorgung über Ethernet („PoE“)).
Die RJ-45-Schnittstelle (Kommunikationsfunktion über Ethernet) ist eine Nebenfunktion in Bezug auf die Hauptfunktion (Video-Konvertierung), da sie lediglich dazu dient, Updates zu empfangen, jedoch keine Videosignale über diese Schnittstelle übertragen werden. Eine Einreihung in Position 8517 ist daher ausgeschlossen.
Das Gerät ist daher in den KN-Code 8543 70 90 als andere Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen (Durchführungsverordnung 2017(EU) 2017/1166, Amtsblatt L 170 vom 1.7.2017). Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 3,7%.

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