Taschen aus Baumwolle für Hochbett
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Taschen werden nicht als Waren zur Innenausstattung betrachtet, sondern dienen der Aufbewahrung. Daher ist eine Einreihung der Ware in die Position 6304 als andere Waren zur Innenausstattung ausgeschlossen. Es handelt sich um eine konfektionierte Spinnstoffware, die nicht näher in anderen Positionen des Abschnitts XI oder anderweitig im Sinne der Position 6307 erfasst ist. Daher erfolgt die Einreihung in den KN-Code 6307 90 98 als andere konfektionierte Waren (Durchführungsverordnung (EU) 2019/645, Amtsblatt L 110 vom 25.4.2019). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 6,3%.