Süßungsmittel
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware in Form von weißen Tabletten, besteht aus:
- Steviolglycosid,
- Natriumcarbonat,
- Natriumcitrat,
- Leucin.
Eine Packung enthält 200 Tabletten (je 56 mg), in Aufmachung für den Einzelverkauf in einem Taschen-Spender. Die Ware hat einen Nährwert von 0,06 kcal pro Tablette.
Die Ware kann nicht als Erzeugnis der chemischen Industrie des Kapitels 38 betrachtet werden, da sie Stoffe mit Nährwert von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art enthält. Es gibt keinen Schwellenwert für die Höhe des Nährwerts. Steviolglycosid und Leucin werden als Stoffe mit Nährwert betrachtet.Zubereitungen (z. B. Tabletten), die aus einem Süßungsmittel und einem Lebensmittel bestehen und zum Süßen verwendet werden, sind in die Position 2106 einzureihen. Daher ist die Ware als andere Lebensmittelzubereitung unter die Tarifnummer 2106 90 92 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/268, Amtsblatt L 40 vom 17.2.2017). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandszollsatz beträgt 12,8%.