Zollwertkurs März 2026
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Selbstklebende Aufkleber
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware besteht aus den folgenden als Warenzusammenstellung verpackten Bestandteilen:
- einem rechteckigen Zuschnitt (etwa 14 × 21 cm) aus einer zweilagigen Kunststofffolie, auf der Vorderseite mit schwarz-weißen Motiven bedruckt. Auf der Rückseite ist der Zuschnitt mit einer Selbstklebeschicht versehen. Aus diesem Zuschnitt können sechs vorgestanzte, zum Abziehen bestimmte, erhabene Aufkleber (die obere Kunststofffolie ist reliefartig ausgeformt) herausgelöst werden;
- drei Filzstiften mit poröser Spitze in verschiedenen Farben. Die Stifte sind gemeinsam in einem Kunststofftütchen verpackt.
Die Aufkleber sollen mit den Stiften bunt bemalt und anschließend zu Dekorationszwecken verwendet werden.
Die Ware ist für den Einzelverkauf als Warenzusammenstellung aufgemacht. Ihr wesentlicher Charakter wird der Ware durch die Aufkleber verliehen.
Eine Einreihung in die Position 3919 ist ausgeschlossen, da die vorgestanzten, reliefartig erhabenen Aufkleber nicht flach sind. Die Einreihung in die Position 3926 ist ebenfalls ausgeschlossen, da der Druck im Hinblick auf den eigentlichen (ursprünglichen) Gebrauch der Waren nicht nur nebensächlich ist.
Zu Kapitel 49 gehören abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen alle Erzeugnisse, deren Zweck durch den Druck (Text oder Illustrationen), den sie tragen, bestimmt ist.
Selbstklebende bedruckte Aufkleber, die dazu bestimmt sind, zur Dekoration verwendet zu werden, gehören zu Position 4911. Daher ist die Ware unter den KN-Code 4911 91 00 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/934, Amtsblatt L 155 v. 14.6.2016).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Land zollfrei.

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