Nahrungsergänzungsmittel für die Haare
Die Ware aus feinem, beigefarbenem Granulat, durchsetzt mit weißen Partikeln, wird lose gestellt. Sie enthält:
- Methionin
- Cystin
- Calciumpantothenat
- Thiaminchlorhydrat
- Pyridoxinchlorhydrat para-Aminobenzoesäure
- Rispenhirseextrakt (Panicum miliaceum)
- Weizenkeimextrakt
- Medizinalhefe
- Eisen
- Zink
- Kupfer (in der Komplexbande)
und Hilfsstoffe.
In einem weiteren Verarbeitungsschritt wird die Ware homogenisiert, um sie in Kapseln abzufüllen. Die Ware soll als Nahrungsergänzungsmittel dienen, das Haarverlust stoppt und das Haarwachstum fördert. Sie soll auch bei trockener oder schuppiger Haut, Juckreiz und Seborrhö helfen und die Nägel stärken.
Bei der Ware handelt es sich um eine lose gestellte Zubereitung, die im Wesentlichen Nährstoffe (Proteine, wichtige Vitamine und Mineralstoffe) enthält, die zur Förderung des Wachstums von gesundem Haar und gesunden Nägeln benötigt werden. Eine Einreihung als Arzneiware ist daher ausgeschlossen. Es handelt es sich somit um eine Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch, die unter den KN-Code 2106 90 92 eingereiht wird (Durchführungsverordnung (EU) 2019/922, Amtsblatt L 148 vom 6.6.2019). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 12,8%.