Zollwertkurs September 2026
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CHF - 0,9402
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BYN - 3,51
UAH - 52,1
Mischung aus tierischen und pflanzlichen Ölen
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware besteht aus den folgenden Bestandteilen (in GHT):
- Fischöl (99,7307)
- Tocopherole (0,1885)
- Sonnenblumenöl (0,0808).
Das Fischöl ist eine Mischung von Ölen, die aus Fischen der folgenden Familien gewonnen wurden: Engraulidae, Osmeridae, Carangidae, Clupeidae, Salmonidae und Scombridae. Bei dem Fischöl handelt es sich nicht um Fischleberöl.
Die Tocopherole wurden dem Fischöl absichtlich zugesetzt, um eine Lipidoxidation zu verhindern. Das Sonnenblumenöl dient als Trägersubstanz und Füllstoff für die Tocopherole, bevor diese mit dem Fischöl vermischt werden. Darüber hinaus sorgt das Sonnenblumenöl dafür, dass die Tocopherole beim Mischen mit dem Fischöl richtig gelöst werden.
Die Ware wird lose gestellt und für die Herstellung von Weichgelatinekapseln verwendet.
Da die Ware mit Sonnenblumenöl vermischt ist, kann sie nicht als Öle von Fischen in die Position 1504 eingereiht werden, weil im Wortlaut der Position eine Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen ausgeschlossen ist. Genießbare Mischungen von tierischen und pflanzlichen Ölen sind in die Position 1517 einzureihen. Die Ware ist daher in den KN-Code 1517 90 99 als genießbare Mischung von tierischen und pflanzlichen Ölen einzureihen (Durchführungsverordnung 2018(EU) 2018/1864, Amtsblatt L 304 vom 29.11.2018). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzoll beträgt 16%.

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