Kreisel aus Kunststoff
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Der Kreisel besteht aus Kunststoff und verfügt über einen Starter und eine Reißleine, mit deren Hilfe er in Bewegung gesetzt wird. Er kann eigenständig für die Unterhaltung von Personen verwendet werden. Alternativ können zwei oder mehr Waren von zwei oder mehr Personen verwendet werden (dabei werden die Kreisel in ein hierfür bestimmtes schüsselförmiges Spielfeld (das gesondert gestellt wird) gesetzt), die mit dem Ziel gegeneinander spielen, die Kreisel der Mitspieler zu stoppen.
Die Ware stellt ein Spielzeug der Position 9503 00 dar. Sie weist die objektiven Merkmale eines Spielzeugs zur Unterhaltung von Personen auf. Auch wenn die Ware zum spielerischen Wettstreit zwischen zwei oder mehr Personen genutzt werden kann, ist diese Nutzung anhand der objektiven Merkmale der Ware nicht erkennbar, wenn sie gesondert gestellt wird (ohne das spezifische Spielfeld). Eine Einreihung in Position 9504 als Ware für Gesellschaftsspiele ist daher ausgeschlossen. Der Kreisel wird daher in den KN Code 9503 00 95 als anderes Spielzeug aus Kunststoff eingereiht (Durchführungsverordnung (EU) 2019/705, Amtsblatt L 120 vom 8.5.2019). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 4,7%.