Handyhülle
Die rechteckige Ware aus formgepresstem Kunststoff (Polycarbonat) mit abgerundeten Kanten in Form einer Schale, bedeckt die die Rückseite und die Seiten eines Mobiltelefons und ist ca. 7 × 14 × 0,8 cm groß. Die Außenfläche der Rückseite ist mit einer Lederschicht überzogen und die Innenfläche, auf der die Rückseite des Mobiltelefons aufliegt, ist mit Chemiefasern (Mikrofaser) ausgekleidet.
Die Ware dient dazu, Halt und Schutz für die Rückseite und die Seiten eines Mobiltelefons zu bieten. Die Vorderseite des Mobiltelefons soll nicht abgedeckt werden. Nach ihren objektiven Merkmalen dient die Ware dazu, Halt und Schutz für die Rückseite und die Seiten eines Mobiltelefons zu bieten. Der Schutz wird durch das Material der Schale (Polycarbonat) bewirkt. Die Lederbeschichtung auf der Außenfläche der Rückseite der Ware wertet das Erscheinungsbild der Ware auf und liefert nur einen zusätzlichen Effekt zum Hauptzweck, der Schutz ist. Somit verleiht das Polycarbonat, aus dem die schützende Schale besteht, der Ware ihren wesentlichen Charakter.
Eine Einreihung der Ware in die Position 4205 als andere Ware aus Leder ist somit ausgeschlossen. Die Einreihung erfolgt daher als andere Ware aus Kunststoffen in den KN-Code 3926 90 97 (Durchführungsverordnung (EU) 2019/830, Amtsblatt L 137 vom 23.5.2019). Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäische Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzoll beträgt 6,5%.