Hängematte mit Rahmen
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, eine sogenannte Hängematte mit Rahmen, mit den Abmessungen von etwa 230 × 140 × 205 cm besteht aus einem dreieckigen, auf den Boden zu stellenden Gestell aus Metallstangen (Stahl), in das eine Liegefläche eingehängt ist.
Die Liegefläche misst 100 × 190 cm (B × L) und weist an den Längsseiten leicht gebogene sowie an den Schmalseiten gerade Stangen auf, die mit Gewebe bespannt sind.
Die Ware ist mit einem „Dach“ aus Spinnstoffen und Moskitonetzen ausgestattet. Sie wiegt 45 kg und ist für Personen mit einem Gewicht bis 180 kg ausgelegt. Sie besteht aus wetterfestem Material, d. h., sie eignet sich für die Verwendung im Freien.
Aufgrund ihrer Merkmale, insbesondere ihres Gewichts und der Unmöglichkeit, sie einfach zu demontieren, ist die Ware nicht leicht zu transportieren, um sie beim Camping zu verwenden. Somit ist eine Einreihung als Campingausrüstungen in die Position 6306 ausgeschlossen.
Bei der Ware handelt es sich um einen beweglichen Gegenstand, der aufgrund seiner objektiven Merkmale auf den Boden gestellt wird. Sie dient vorwiegend als Gebrauchsgegenstand zur Ausstattung von Außenbereichen wie Gärten von Wohnungen, Hotels, Restaurants usw. Folglich gilt die Ware als Möbel aus unterschiedlichen Stoffen und ist nach dem Stoff der tragenden Teile (Rahmen), der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, in die Position 9403 einzureihen. Die Ware ist daher als andere Metallmöbel unter die Tarifnummer 9403 20 80 einzureihen (Durchführungsverordnung 2016/1321, Amtsblatt L 2019 vom 3.8.2016).
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.