Geschweißte Rohre aus Aluminiumlegierungen
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, bestehend aus zwei Rohren, die durch Klammern zusammengehalten werden, ist etwa 150 cm lang. Jedes Rohr hat einen Durchmesser von etwa 0,8 cm. Es handelt sich um geschweißte Rohre aus einer Aluminiumlegierung. Die Rohre sind zur Verwendung in Kraftfahrzeugen bestimmt und dienen dazu, die Kühlflüssigkeit vom Motor zum Wärmetauscher unter dem Armaturenbrett des Fahrzeugs zu leiten.
Eine Einreihung in den KN-Code 8415 90 00 als Teile von Klimageräten, in den KN-Code 8419 90 85 als andere Teile von Apparaten zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge oder in den KN-Code 8708 91 99 als Teile von Kühlern von Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen, da die Ware aufgrund ihrer objektiven Merkmale nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit solchen Waren bestimmt ist.
Die Ware ist daher als geschweißte Rohre aus Aluminiumlegierungen in den KN-Code 7608 20 20 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2018/553, Amtsblatt L 92 vom 10.4.2018). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Der nunmehr zur Anwendung gelangende Drittlandzollsatz beträgt 7,5%.