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Badewannen-Trittstufe
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, eine sogenannte Badewannen-Trittstufe, mit den Abmessungen von etwa 41 × 31 × 14 cm, besteht aus einer Oberfläche aus Kunststoff, die von vier Beinen aus Aluminium gehalten wird. Das untere Ende jedes Beins ist mit einer rutschfesten Kappe aus Kautschuk versehen. Die Ware dient als Trittstufe, um Personen den Ein- und Ausstieg in bzw. aus der Badewanne zu erleichtern.
Die Badewannen-Trittstufe dient zur Ausstattung von Räumen, beispielsweise in Wohnungen. Sie ist daher ein Möbel im Sinne der Position 9403, welches auf den Boden gestellt wird. Eine Einreihung in die Position 7616 als andere Waren aus Aluminium ist ausgeschlossen. Die Ware ist daher als andere Metallmöbel als Betten unter die Tarifnummer 9403 20 80 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/982, Amtsblatt L 148 vom 10.6.2017).
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.

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