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Arzneiware gegen Magenbeschwerden
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, in Gelatinekapseln, ist für den Einzelverkauf aufgemacht. Jede Kapsel besteht aus (in mg):
- Simethicon: 257,5
- Gelatine, Glycerin, Dimethicon, Titandioxid (E 171), Kaliumsorbat, den Lebensmittelfarbstoffen E 110 und E 122: etwa 196.
Das Produkt lindert Magenschmerzen und beugt Völlegefühl und Blähungen vor. Dem Etikett zufolge wird die Ware zum menschlichen Verzehr angeboten, wobei die empfohlene Tagesdosis ein bis zwei Kapseln nach jeder Hauptmahlzeit beträgt.
Da Simethicon enthalten ist, hat die Ware therapeutische Eigenschaften. Daher ist eine Einreihung in die Position 2106 als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgeschlossen. Die Ware ist für den Einzelverkauf dosiert, wobei genau festgelegte prophylaktische oder therapeutische Eigenschaften, z. B. gegen funktionelle Verdauungsstörungen, ausgewiesen sind.
Die Ware ist somit als dosierte Arzneiware in Aufmachungen für den Einzelverkauf in die KN-Position 3004 90 00 einzureihen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/936, Amtsblatt L 155 v. 14.6.2016). Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die Ware ist unabhängig vom Land zollfrei.

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