Abstimmelement für bestimmte Bandpassfilter
EU gibt Einreihung in Kombinierte Nomenklatur bekannt
Die Ware, aus warmgewalztem, nicht legiertem Stahl mit einer Beschichtung aus einer Neusilberlegierung, besteht aus einer runden Kappe (Durchmesser 2,7 cm) mit einer leichten Vertiefung in der Mitte, zu einem Loch umgebogen, mit kleinen Belüftungsöffnungen im gebogenen Teil. Die Kappe ist mit einem hohlen Gewindeschaft (Durchmesser 0,5 cm) verbunden. Die Gesamtlänge der Ware beträgt 2,5 cm.
Sie ist zur Verwendung als Abstimmelement in einem speziellen Bandpassfilter bestimmt (der Bandpassfilter wird in Basisstationen zellularer Netzwerke zur Übertragung von Signalen bestimmter Frequenzen verwendet). Der Teil wird in das Gehäuse des Bandpassfilters geschraubt und filtert die höheren und niedrigeren Frequenzen heraus. Die Ware spielt eine wesentliche Rolle bei der Frequenzabstimmung. Die runde Kappe dient dabei als Resonator. Im Falle einer Beschädigung an der Oberfläche dieser runden Kappe kommt es zu einer Verzerrung der Funkfrequenzwellen.
Da die Ware nicht zum Zusammenbauen oder Befestigen von Waren dient, kann sie nicht als Schraube oder Bolzen eingereiht und daher nicht als Teil mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit angesehen werden. Eine Einreihung in Position 7318 ist daher ausgeschlossen. Die Ware ein Teil von Basisstationen in zellularen Netzwerken, da sie aufgrund ihrer spezifischen Gestaltung und Abmessungen für die Funktion der Stationen unabdingbar ist und nicht für andere Zwecke verwendet werden kann. Die Ware ist daher als Teil eines Sende- oder Empfangsgeräts für Töne, Bilder oder andere Daten in einem drahtlosen Netzwerk in den KN-Code 8517 70 00 einzureihen (Durchführungsverordnung 2018/1207, Amtsblatt L 220 vom 30.8.2018).
Die erwähnte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission in Kraft. Die Ware ist unabhängig vom Ursprungsland zollfrei.