Ausweitung der Anti-Dumping Maßnahmen auf Fahrräder
Nach eingehender Prüfung setzt die EU den Anti-Dumping Zusatz für Fahrräder aus China auf 48,5% und weitet diesen auf Indonesien, Malaysia, Sri Lanks, Tunesien, Kambodscha, Pakistan und die Philippinen aus.
Genauere Infos hier
Durchführungsverordnung (EU) 2019/1379 der Kommission vom 28. August 2019 zur
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern mit
Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka,
Tunesien, Kambodscha, Pakistan und den Philippinen versandte Einfuhren von Fahrrädern, ob
als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht