27 Sep 2026

Zollwertkurs September 2026

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88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON

Kapitel
88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
8801 Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
8802 Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position|8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8804 Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
8805 Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
8806 Unbemannte Luftfahrzeuge
8807 Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806
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