21 Nov 2024
88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
Kapitel | |
88 | LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON |
8801 | Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge |
8802 | Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position|8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge |
8804 | Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör |
8805 | Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon |
8806 | Unbemannte Luftfahrzeuge |
8807 | Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806 |