21 Nov 2024

11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN

Kapitel
11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn
1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn
1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z.|B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position|1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position|0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position|0714|oder von Erzeugnissen des Kapitels|8
1107 Malz, auch geröstet
1108 Stärke; Inulin
1109 Kleber von Weizen, auch getrocknet
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